Kostenberatung

Die Bezahlung kann warten – die Zahnversorgung besser nicht.

Zahnersatzkosten sind abhängig vom verwendeten Material für den Zahnersatz und den Kosten des Zahnlabors. Wenn Sie Zahnersatz benötigen, erstellen wir einen Heil- und Kostenplan (HKP), der dokumentiert, wie die Behandlung aussehen soll. Da die gesetzlichen Krankenversicherungen nur den gesetzlichen Festzuschuss zahlen, bieten wir flexible Finanzierungsmöglichkeit an.

Kassenpatienten können durch private Zusatzversicherungen ihre Selbstzahlerleistung reduzieren. Wir senden gerne Ihren Heil- und Kostenplan an Ihre Zusatz-Versicherung, damit Sie rechtzeitig wissen, welche Kosten diese übernimmt.

Privatpatienten erhalten von ihrer Versicherung den vertraglich vereinbarten Zuschuss.

Wir bieten Ihnen eine fachliche und rechtliche Unterstützung bei Erstattungsproblemen mit Kostenträgern und übernehmen gerne die Korrespondenz.

Gerne können Sie bei uns privatzahnärztliche Leistungen in bequemen Raten tilgen. Wir gewähren zins- und kostenfreie Ratenzahlungen bis zu 12 Monatsraten.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. 

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Häufige Fragen

Patientenaufnahme bei Dental 103?

Alle Patienten, ob privat- oder gesetzlich Versicherte, sind in unserer Praxissprechstunde herzlich willkommen.

Parkmöglichkeiten?

Es finden sich zahlreiche Parkplätze unweit der Praxis in den umliegenden Straßen.

Wie oft muss ich zur Kontrolle zum Zahnarzt?

Grundsätzlich gilt: Gehen Sie mindestens zweimal im Jahr zum Zahnarzt.

Ab wann, wie oft und warum muss mein Kind zum Zahnarzt gehen?

Wir empfehlen den ersten Termin im 6. bis 8. Lebensmonat, nach dem Durchbruch der ersten Milchzähne, den zweiten Termin im 16. bis 18. Lebensmonat nach dem Durchbruch der ersten Milchbackenzähne und den dritten Kontrolltermin etwa im 30. Lebensmonat, nachdem das Milchgebiss komplett ist.

Danach sind viertel- bis halbjährliche Kontrollen anzuraten. Sollte der Zahnarzt nicht vorübergehend, je nach Situation auch kürzere Untersuchungsabstände vorschlagen.

Ab wann, wie oft und warum muss mein Kind zum Zahnarzt gehen?

Wir empfehlen den ersten Termin im 6. bis 8. Lebensmonat, nach dem Durchbruch der ersten Milchzähne, den zweiten Termin im 16. bis 18. Lebensmonat nach dem Durchbruch der ersten Milchbackenzähne und den dritten Kontrolltermin etwa im 30. Lebensmonat, nachdem das Milchgebiss komplett ist.

Danach sind viertel- bis halbjährliche Kontrollen anzuraten. Sollte der Zahnarzt nicht vorübergehend, je nach Situation auch kürzere Untersuchungsabstände vorschlagen.

Was kostet eine „Prophylaxe“? (Professionelle Zahnreinigung, PZR)

Die Professionelle Zahnreinigung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten, auch wenn sie als medizinisch notwendige Maßnahme anerkannt ist. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte und ist abhängig von der Schwierigkeit und dem Zeitaufwand.

Welche Füllungen werden in der Praxis gemacht?

Wir arbeiten ohne Amalgam, setzen vor allem keramikhaltige Kunststofffüllungen, oder Keramik Einlagefüllungen ein.

Woher kommt mein Mundgeruch und was kann ich dagegen tun?

Unangenehmer Mundgeruch kann die verschiedensten Ursachen haben. Zahnbelag und entzündetes Zahnfleisch führen oft zur Geruchsbildung. Oft reicht schon eine professionelle Zahnreinigung aus.

Muss ich den Kostenvoranschlag auch bei meiner Zusatzversicherung einreichen?

Nachdem die gesetzliche Krankenkasse unter Berücksichtigung der Bonusregelung den Festzuschuss ermittelt hat, sollte der genehmigte Heil- und Kostenplan bei Ihrer Zusatzversicherung eingereicht werden.

Informieren Sie sich unter Kostenberatung

Wer zahlt die Wurzelbehandlung?

Eine Wurzelbehandlung zur Zahnerhaltung wird häufig nicht von gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Eine Wurzelbehandlung kann als Kassenbehandlung mit bestimmten Zusatzleistungen oder als Privatbehandlung durchgeführt werden. Neueste Technologien ermöglichen langfristig den Zahnerhalt. Da ein Implantat kostenintensiver werden kann, ist es durchaus sinnvoll sich für die Behandlung, auch ohne Kostenübernahme zu entscheiden.

Besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung?

Wir gewähren für privatzahnärztliche Leistungen bequeme zins- und kostenfreie Ratenzahlungen bis zu 12 Monatsraten.