Kostenberatung
Die Bezahlung kann warten – die Zahnversorgung besser nicht.
Zahnersatzkosten sind abhängig vom verwendeten Material für den Zahnersatz und den Kosten des Zahnlabors. Wenn Sie Zahnersatz benötigen, erstellen wir einen Heil- und Kostenplan (HKP), der dokumentiert, wie die Behandlung aussehen soll. Da die gesetzlichen Krankenversicherungen nur den gesetzlichen Festzuschuss zahlen, bieten wir flexible Finanzierungsmöglichkeit an.
Kassenpatienten können durch private Zusatzversicherungen ihre Selbstzahlerleistung reduzieren. Wir senden gerne Ihren Heil- und Kostenplan an Ihre Zusatz-Versicherung, damit Sie rechtzeitig wissen, welche Kosten diese übernimmt.
Privatpatienten erhalten von ihrer Versicherung den vertraglich vereinbarten Zuschuss.
Wir bieten Ihnen eine fachliche und rechtliche Unterstützung bei Erstattungsproblemen mit Kostenträgern und übernehmen gerne die Korrespondenz.
Gerne können Sie bei uns privatzahnärztliche Leistungen in bequemen Raten tilgen. Wir gewähren zins- und kostenfreie Ratenzahlungen bis zu 12 Monatsraten.
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Häufige Fragen
Alle Patienten, ob privat- oder gesetzlich Versicherte, sind in unserer Praxissprechstunde herzlich willkommen.
Es finden sich zahlreiche Parkplätze unweit der Praxis in den umliegenden Straßen.
Grundsätzlich gilt: Gehen Sie mindestens zweimal im Jahr zum Zahnarzt.
Wir empfehlen den ersten Termin im 6. bis 8. Lebensmonat, nach dem Durchbruch der ersten Milchzähne, den zweiten Termin im 16. bis 18. Lebensmonat nach dem Durchbruch der ersten Milchbackenzähne und den dritten Kontrolltermin etwa im 30. Lebensmonat, nachdem das Milchgebiss komplett ist.
Danach sind viertel- bis halbjährliche Kontrollen anzuraten. Sollte der Zahnarzt nicht vorübergehend, je nach Situation auch kürzere Untersuchungsabstände vorschlagen.
Wir empfehlen den ersten Termin im 6. bis 8. Lebensmonat, nach dem Durchbruch der ersten Milchzähne, den zweiten Termin im 16. bis 18. Lebensmonat nach dem Durchbruch der ersten Milchbackenzähne und den dritten Kontrolltermin etwa im 30. Lebensmonat, nachdem das Milchgebiss komplett ist.
Danach sind viertel- bis halbjährliche Kontrollen anzuraten. Sollte der Zahnarzt nicht vorübergehend, je nach Situation auch kürzere Untersuchungsabstände vorschlagen.
Die Professionelle Zahnreinigung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten, auch wenn sie als medizinisch notwendige Maßnahme anerkannt ist. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte und ist abhängig von der Schwierigkeit und dem Zeitaufwand.
Wir arbeiten ohne Amalgam, setzen vor allem keramikhaltige Kunststofffüllungen, oder Keramik Einlagefüllungen ein.
Unangenehmer Mundgeruch kann die verschiedensten Ursachen haben. Zahnbelag und entzündetes Zahnfleisch führen oft zur Geruchsbildung. Oft reicht schon eine professionelle Zahnreinigung aus.
Nachdem die gesetzliche Krankenkasse unter Berücksichtigung der Bonusregelung den Festzuschuss ermittelt hat, sollte der genehmigte Heil- und Kostenplan bei Ihrer Zusatzversicherung eingereicht werden.
Informieren Sie sich unter Kostenberatung
Eine Wurzelbehandlung zur Zahnerhaltung wird häufig nicht von gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Eine Wurzelbehandlung kann als Kassenbehandlung mit bestimmten Zusatzleistungen oder als Privatbehandlung durchgeführt werden. Neueste Technologien ermöglichen langfristig den Zahnerhalt. Da ein Implantat kostenintensiver werden kann, ist es durchaus sinnvoll sich für die Behandlung, auch ohne Kostenübernahme zu entscheiden.
Wir gewähren für privatzahnärztliche Leistungen bequeme zins- und kostenfreie Ratenzahlungen bis zu 12 Monatsraten.